Die Entwicklung der Zahnmedizin - speziell der Bereich der Implantologie - schreitet schnell voran. Unsere Redaktion sichtet die Vielzahl an Informationen und stellt hier für Sie Interessantes und Neues zum Thema zusammen:
Auch bei einer Zahnfleischentzündung können Patienten von ihrer gesetzlichen Krankenkasse nicht die Kostenübernahme für eine professionelle Zahnreinigung verlangen, meldet die Ärztezeitung unter Berufung auf ein Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Baden-Württemberg.
Weder gebe es hierfür eine entsprechende Empfehlung des Gemeinsamen Bundesausschusses noch stelle die chronische Parodontitis eine lebensgefährliche Erkrankung dar, die eine Kostenübernahme für die professionelle Zahnreinigung (PZR) ausnahmsweise begründen könnte, so das LSG in Stuttgart in einem jetzt veröffentlichten Urteil (Az.: L 11 KR 211/15).
Der Kläger, der an einer Parodontitis leidet, hatte die Auffassung vertreten, zwei PZR-Behandlungen seien Teil der Behandlung, also müsse die Krankenkasse die Kosten erstatten. Die Kasse verweigerte dies, und zwar zu Recht, wie das LSG entschied. Denn ohne Empfehlung des Bundesausschusses gebe es keine rechtliche Grundlage für eine Kostenübernahme durch die Krankenkassen. Eine PZR falle "grundsätzlich und ohne Ausnahmen in den Bereich der Eigenvorsorge".
Quelle: dzw