Die Entwicklung der Zahnmedizin - speziell der Bereich der Implantologie - schreitet schnell voran. Unsere Redaktion sichtet die Vielzahl an Informationen und stellt hier für Sie Interessantes und Neues zum Thema zusammen:
Das von der schwarz-gelben Koalition lange angekündigte Patientenrechtegesetz ist am Freitag vergangener Woche in erster Lesung im Deutschen Bundestag eingebracht worden. Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Wolfgang Zöller (CSU), geht davon aus, dass das Gesetz zum 1. Januar 2013 in Kraft treten wird.
Im Wesentlichen soll das Gesetz die bislang in verschiedenen Gesetzen geregelten Patientenrechte bündeln, zu mehr und besserer Information und Aufklärung der Patienten führen und ihnen mehr Hilfen und Unterstützung bei Behandlungsfehlern bringen. Geändert werden sollen dazu unter anderem das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) zur Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) erklärte im Bundestag, das Gesetz werde auch dazu beitragen, Fehler im ärztlichen Verhalten künftig besser zu vermeiden. „Das ist im Interesse der Patientinnen und Patienten in Deutschland und im Interesse eines vertrauensvollen Verhältnisses von Arzt und Patient,“ so Bahr. „Dieses Gesetz bündelt die Rechte für die Patienten, damit sie den Ärzten auf Augenhöhe gegenübertreten können.“
Das Gesetz regelt unter anderem, dass Patienten bei Verdacht auf Fehler die Hilfe ihrer Krankenversicherung in Anspruch nehmen können. Die Kassen sollen beispielsweise bei der Beweiserleichterung helfen, indem ein Gutachten erstellt wird, oder sie können darauf hinweisen, wo und wie Rechte geltend gemacht werden können. Auch sollen Patienten ihren Kassen künftig Fristen setzen können, in denen die Kasse über ihre Leistungsansprüche entscheidet. Hält die Kasse die Frist nicht ein, kann der Patient die Leistung auf dem Wege der Kostenerstattung in Anspruch nehmen.
Für die Ärzte und Zahnärzte bringt das Gesetz vor allem mehr Aufklärungs- und Dokumentationspflichten. Aufgeklärt werden soll künftig auch über die Kosten, die von Krankenkassen und Versicherungen nicht übernommen werden. „Weiß der Behandelnde, dass eine vollständige Übernahme der Behandlungskosten durch einen Dritten nicht gesichert ist, oder ergeben sich nach den Umständen hierfür hinreichende Anhaltspunkte, muss er den Patienten vor Beginn der Behandlung über die voraussichtlichen Kosten der Behandlung in Textform informieren“, heißt es neu in Paragraf 630c des BGB. Ausnahmen gelten in der Regel nur, wenn die Behandlung „unaufschiebbar ist“ oder der Patient auf die Information verzichtet hat. Zudem soll das Fehlermanagement auf ärztlicher und zahnärztlicher Seite verbessert werden.
Erstmals festgehalten ist auch die Beweislastumkehr bei vermuteten schweren Behandlungsfehlern. Hier soll künftig der Arzt beweisen müssen, dass er keinen Fehler gemacht hat. Eine erweiterte Beweislastumkehr zugunsten des Patienten, die von Ärzten und Zahnärzten im Vorfeld bekämpft worden war, wurde nicht aufgenommen. Man wolle keine amerikanischen Verhältnisse, so Bahr vor dem Bundestag: „Ich will nicht, dass der Arzt als Erstes an das Risiko denkt, dieses vermeiden will und deswegen eine Defensivmedizin in Deutschland stattfindet.“
Aus den Oppositionsparteien, von Verbraucherschützern und Patientenverbänden kam Kritik am Gesetz. Es gehe in der Beweislastumkehr nicht weit genug und bringe für die Patienten keinen echten Fortschritt. Es fehle weiter an unabhängiger Beratung für die Patienten.
Vonseiten der Zahnärzteschaft wurde passend zur ersten Lesung eine neue, gemeinsame Patienteninformationsbroschüre von Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung Patienten im Mittelpunkt – Die Patientenberatung der Zahnärzteschaft in Deutschland vorgestellt. Sie steht auf den Internetseiten www.bzaek.de und www.kzbv.de auch zum Herunterladen zur Verfügung. Zudem verwiesen die Länderkammern auf ihre etablierten Patientenberatungsstellen. Die BZÄK setzt zudem ihre Zusammenarbeit mit der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) fort.
Quelle: www.dzw.de